Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung

Aktuelle Arbeitshilfe des Deutschen Caritasverbandes e.V.

Foto: Caritas Friedland/Hamoodi

Der Deutsche Caritasverband e.V. hat eine aktuelle Arbeitshilfe zum Thema „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, verpflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten, sowie die Ausstellung deutscher Passpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ veröffentlicht. Die Mitwirkungspflichten für Schutzsuchende, die über Resettlement und Humanitäre Aufnahmeprogramme (HAP) eingereist sind werden darin auch aufgezeigt.

In kompakter Form werden in der Arbeitshilfe die Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Beschaffung und Vorlage von Heimatpässen dargestellt. Aufgeschlüsselt nach Aufenthaltstiteln hilft die Übersicht, zu klären, ob für die Ausstellung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels die Vorlage eines Passes erforderlich ist. Weiterhin informiert die Arbeitshilfe über die Möglichkeit, deutsche Pass(ersatz)papiere für Auslandsreisen zu erhalten. Ergänzend finden Sie Links zu weiterführenden Merkblättern und Informationen zum Thema.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beraterinnen und Berater der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen und soll einen grundlegenden Überblick über das Thema bieten. Erstellt wurde die Arbeitshilfe vom Referat Migration und Integration des Deutscher Caritasverband e.V., unterstützt durch RA Heiko Habbe und RA Carsten Hörich.

RA Claire Deery und Eva Lutter, Referentin beim Caritas-Projekt Resettlement.de, haben dieses Thema in einem Aufsatz ausführlich behandelt, der im Asylmagazin 1/2 2018 erscheinen wird. Nach der Veröffentlichung werden wir den Beitrag an dieser Stelle einfügen. Sollten Sie Fragen zu Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung bei Resettlement- oder HAP-Flüchtlingen haben, können Sie sich gerne an Eva Lutter wenden (Tel. 05504-9493664, lutter@caritasfriedland.de).