Schleswig-Holstein verlängert das Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige bis Ende 2019
Schleswig-Holstein verabschiedete zum neunten Mal die Verlängerung der Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge.
Die am 27. Juni 2019 veröffentlichte Aufnahmeanordnung vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration in Schleswig-Holstein sieht vor, dass Visaanträge von den einreisewilligen Personen bis zum 31. Dezember 2019 bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden müssen. Bei dem begünstigten Personenkreis handelt es sich um syrische Staatsangehörige, die sich in einem Anrainerstaat Syriens aufhalten und Verwandte mit deutscher oder syrischer Staatsangehörigkeit haben, die seit mindestens zwölf Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Schleswig-Holstein gemeldet sind. Weitere Informationen können in der Aufnahmeanordnung nachgelesen werden.
Neben dieser verlängerten Aufnahme laufen aktuell ebenfalls noch das Landesaufnahmeprogramme in Berlin, Hamburg und in Thüringen.
Weiterlesen:
https://resettlement.de/aktuelle-aufnahmen/
https://resettlement.de/landesaufnahme-private-sponsorship/
https://www.proasyl.de/thema/aufnahmeprogramme/syrien-aufnahmeprogramme/