Abgeschlossene Aufnahmeprogramme der letzten Jahre
Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes
Im Zuge des Krieges in Syrien hatte die Bundesregierung 2013 und 2014 drei Aufnahmeprogramme für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge eingerichtet. Diese Programme ermöglichten etwa 20.000 Flüchtlingen eine sichere Einreise nach Deutschland. Die Aufnahme über das 1. Bundesprogramm war zunächst auf Syrerinnen und Syrer sowie deren Familienangehörige beschränkt. Über das 2. und 3. Bundesprogramm konnten auch einzelne staatenlose Personen einreisen, die seit mindestens drei Jahren in Syrien lebten. Antragsberechtigt waren Syrerinnen und Syrer sowie Staatenlose, die sich in den Ländern Syrien, Libanon, Jordanien, Irak, Türkei, Ägypten und Libyen aufhielten.
- Aufnahmeanordnung des 1. Humanitären Bundesprogrammes vom 30.05.2013
- Aufnahmeanordnung des 2. Humanitären Bundesprogrammes vom 23.12.2013
- Aufnahmeanordnung des 3. Humanitären Bundesprogrammes vom 18.07.2014
Seit 2017 werden über das humanitäre Aufnahmeprogramm des Bundes Schutzsuchende mit syrischer Staatsangehörigkeit und in Einzelfällen Staatenlose aus der Türkei über die EU-Türkei-Erklärung aufgenommen.
- Aufnahmeanordnung vom 11.01.2017
- Aufnahmeanordnung vom 21.12.2018
- Aufnahmeanordnung vom 13.01.2020
- Aufnahmeanordnung vom 15.01.2021
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553 Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren internationalen Schutz erhalten haben, geschaffen.
Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder
Über die Humanitären Aufnahmeprogramme der Bundesländer wurden bis November 2015 rund 19.000 Visa für Syrerinnen und Syrer zur sicheren Einreise nach Deutschland erteilt. In Einzelfällen konnten über die Landesprogramme auch staatenlose Personen einreisen, die mindestens drei Jahre in Syrien gelebt hatten. Die meisten Visa wurden an Personen mit Angehörigen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vergeben, da dort die größten syrischen Gemeinden in Deutschland leben.
Deutsches Resettlement-Programm
Im Dezember 2011 wurde von der Innenministerkonferenz ein dreijähriges Pilotprojekt zur Aufnahme von jährlich 300 Personen über Resettlement in den Jahren 2012 bis 2014 beschlossen. Im Jahr 2012 reisten im Rahmen dieses Pilotprojektes irakische Flüchtlinge aus der Türkei und Staatsangehörige aus afrikanischen Ländern aus dem Flüchtlingslager Choucha in Tunesien ein. Im darauffolgenden Jahr wurden ebenfalls rund 300 irakische und iranische Flüchtlinge aufgenommen, die in der Türkei lebten. 2014 ermöglichte das Programm die sichere Einreise von tamilischen Flüchtlingen, die aus Sri Lanka stammten und sich in Indonesien aufhielten. Zudem wurden in Syrien lebende nicht-syrische Staatsangehörige im Rahmen einer Notevakuierung aufgenommen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojektes sprach sich die Innenministerkonferenz im Dezember 2014 dafür aus, die deutschen Aktivitäten im Bereich Resettlement weiterzuführen. Das Aufnahmekontingent wurde zunächst auf 500 Personen für 2015 erhöht. Die im Jahr 2015 aufgenommenen 500 Personen stammten aus den Ländern Sudan, Somalia, Eritrea, Äthiopien, Irak und Syrien. Darunter befanden sich 42 palästinensische und syrische Flüchtlinge, die sich zuvor in polizeilichem Gewahrsam in Ägypten aufgehalten hatten. Die Bundesregierung hatte sich für die Freilassung und die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge nach Deutschland eingesetzt. Die Schleuser der geflüchteten Familien beabsichtigten, dass die Flüchtlinge nach Ablegen der Schiffe in der Türkei auf dem Meer zu Tode kommen sollten. Die Schiffsbesatzungen setzten die Flüchtlinge letztlich aber auf einer Insel ab, wo sie von der ägyptischen Marine aufgegriffen wurden. Am 14.12.2015 reiste die letzte Gruppe, der 2015 insgesamt aufgenommenen 500 Personen aus dem Sudan ein.
Bei der Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06.12.2019 in Lübeck betonten die Innenminister und -senatoren der Länder die Bedeutung von humanitären Aufnahmeverfahren und Resettlement als legale Zugangswege nach Deutschland und als Zeichen internationaler Verantwortungsteilung. Sie beschlossen eine Erhöhung der für Resettlement zur Verfügung gestellten Plätze von jährlich 500 auf 1.600 ab dem Jahr 2020.
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 13.05.2015
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 24.09.2015
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 04.04.2016
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 06.07.2018
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 11.12.2018
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 21.02.2020
- Aufnahmeanordnung zu Resettlement vom 21.05.2021