Aufnahme afghanischer Ortskräfte

!!! Aufgrund der sich schnell ändernden Lage kann die Aktualität der hier aufgeführten Angaben nicht garantiert werden. Zur Evakuierung von Deutschen, Ortskräften und Personen mit deutschem Aufenthaltsstatus beachten Sie bitte auch die fortlaufend aktualisierten Hinweise auf der Seite des Niedersächsischen Flüchtlingsrats: https://www.nds-fluerat.org/50123/aktuelles/ausreise-aus-afghanistan-aktuelle-informationen/ !!!

Nach 20 Jahren NATO-Einsatz in Afghanistan sind die deutschen Truppen abgezogen. Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich seitdem erheblich verschlechtert. Insbesondere afghanische Ortskräfte, die die Bundeswehr und deutsche Polizeimissionen über die Jahre in Afghanistan unterstützten, sind einer starken Gefährdung ausgesetzt. Auf Grundlage von § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme bestimmter Ausländer erklären. So können Afghan_innen, die von 2013 an für die Bundeswehr, Bundespolizei, das Auswärtige Amt oder andere deutsche Institutionen gearbeitet haben, und ihren Familienangehörigen Aufnahmezusagen erteilt werden. Voraussetzung für die Prüfung der Aufnahme nach Deutschland ist eine Gefährdungsanzeige, die an die jeweiligen Arbeitgeber gerichtet werden muss. In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass Afghan_innen, die die deutschen Institutionen über Subunternehmerfirmen unterstützen, nicht berücksichtigt werden. Die Visa für die Einreise nach Deutschland werden nach der Aufnahmezusage noch in Afghanistan erteilt. Die Ausreisen müssen eigenverantwortlich organisiert werden. Dass die Ortskräfte und ihre Familien die Flugkosten selbst tragen müssen, stößt auf breite Kritik. So wurde die Bundesregierung bei der Frühjahrskonferenz der Innenminister_innen in Rust dazu aufgefordert, die Kosten für die Ausreisen in die Bundesrepublik Deutschland aus Fürsorgegründen zu übernehmen. Auch Niedersachsens Innenminister Pistorius sowie vier weitere Landesminister der Grünen und Linken fordern eine Kostenübernahme. Sowohl das BAMF als auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlichten Informationsmaterialien für einreisende afghanische Ortskräfte:

Weiterhin wurde beim BMI eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar ist. Unter +49 911 94387000 besteht für afghanische Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage die Möglichkeit einer telefonischen Unterstützung.

Weiterlesen:

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahme-afghanische-ortskraefte-node.html

https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/bundeswehr-helfer-afghanistan-bundesregierung-schutzprogramm-aufnahme-visa-ortskraefte?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

https://fluechtlingsrat-rlp.de/wp-content/uploads/2019/12/L%C3%A4nderschreiben-Verl%C3%A4ngerung-AFG-Ortskr%C3%A4fte.pdf

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2469716