Resettlementaufnahmen 2021: Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 21. Mai 2021 den Rahmen für die Aufnahme von bis zu 2.785 (bis zu 2.300 offene Plätze aus dem Jahr 2020 und bis zu 485 zusätzliche Plätze für das Jahr 2021) ausgewählten Schutzsuchenden über die Resettlement-Aufnahmen im Jahr 2021 geschaffen.
Die Aufnahmeanordnung ermöglicht die Aufnahme Schutzsuchender unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, insbesondere syrischer, irakischer, sudanesischer, südsudanesischer, somalischer, jemenitischer und eritreischer Staatsangehöriger, sowie Staatenloser.
Die Anordnung sieht vor, dass die Schutzsuchenden, die über Resettlement aufgenommen werden, von UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sein müssen und aus Ägypten, Jordanien, Kenia, dem Libanon sowie über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Libyen einreisen.
Weiterhin veröffentlichte das BMI am 25. Mai 2021 eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme im Rahmen des Pilotprojektes „Neustart im Team (NesT)“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann demnach im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze des Gesamtkontingentes von 500 Personen im Pilotprogramm NesT Resettlement-Flüchtlingen, eine Aufnahmezusage erteilen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Unterstützung durch eine Mentoring-Gruppe, die für zwei Jahre Wohnraum sowie für ein Jahr ideelle Unterstützung zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen:
Begleitschreiben Aufnahmeanordnung Resettlement (21. Mai 2021)