Resettlementaufnahmen 2022: Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 24. März 2022 den Rahmen für die Aufnahme von bis zu 2.700 ausgewählten Schutzsuchenden über das Resettlementprogramm im Jahr 2022 geschaffen.
Die Aufnahmeanordnung ermöglicht die Aufnahme Schutzsuchender unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, insbesondere syrischer, irakischer, sudanesischer, südsudanesischer, somalischer, jemenitischer und eritreischer Staatsangehöriger, sowie Staatenloser.
Die Anordnung sieht vor, dass die Schutzsuchenden, die über Resettlement aufgenommen werden, von UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sein müssen und aus Ägypten, Jordanien, Kenia, dem Libanon sowie dem Niger (über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Libyen) einreisen.
Weitere Informationen:
Begleitschreiben Aufnahmeanordnung Resettlement (24. März 2022)