Schreiben des Bundesinnenministeriums – Einreisen über Resettlement grundsätzlich wieder möglich

 

Foto: © UNHCR/Benjamin Loyseau

In einem Schreiben vom 13. August 2020 an die für das Aufenthaltsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf weitere Ausnahmen von den aktuell durch die COVID-19-Pandemie beschränkten Einreisemöglichkeiten für bestimmte Personengruppen hin.

Die Ausnahmen umfassen laut dem Schreiben nun auch Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus humanitären Gründen benötigen. Folglich sind Einreisen im Rahmen von Resettlement und humanitären Aufnahmen damit grundsätzlich wieder möglich.

Wann Einreisen über Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme tatsächlich wieder stattfinden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.