Empfehlungen für ein Relocation-Programm von IOM und ECRE

Bereits seit einiger Zeit besteht die Problematik, dass zivile Seenotrettungsschiffe, die Geflüchtete auf dem Mittelmeer gerettet haben, an keinem europäischen Hafen anlegen dürfen. Erst nachdem einige Mitgliedstaaten die Aufnahme der Geflüchteten zugesagt hatten, durften die Schiffe anlegen. Solche Situationen traten und treten immer wieder auf. Jedes Mal wird erneut zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelt, wer wie viele Personen des konkreten Rettungsschiffes ad hoc aufnimmt. Die Verantwortungsteilung innerhalb der Europäischen Union ist dabei nicht im Gleichgewicht und es gibt Mitgliedstaaten, die sich der Aufnahme verweigern.

Sowohl die Internationale Organisation für Migration (IOM) als auch der European Council on Refugees and Exiles (ECRE) sprechen sich für Relocation als dauerhaften und zuverlässigen Verteilmechanismus innerhalb der Europäischen Union aus. Relocation ist die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union. Die Grundlage für Relocation-Programme sind gemeinsame Entscheidungen der Europäischen Union. Relocation ist ein solidarisches Programm, da es auf die Entlastung einzelner Mitgliedsstaaten, insbesondere derer, die an den europäischen Außengrenzen gelegen sind, abzielt.

Aus Sicht von IOM sollte ein solcher Mechanismus auf einer verlässlichen Partizipation der Mitgliedstaaten beruhen und prioritär den Personen zugutekommen, die besonders schutzbedürftig sind.

In den „Lessons learnt from relocation“ werden diverse Aspekte genannt, die für ein mögliches Relocation-Programm relevant sind. So sollte zunächst eine schnelle Registrierung erfolgen und die Weiterleitung in kurzer Zeit erfolgen. Hierzu ist es notwendig, dass stetig eine festgelegte Anzahl an Plätzen für Relocation zur Verfügung steht. Diese Plätze sollen dabei nicht aufgrund von Nationalitäten und etwa Schutzquoten, sondern vielmehr aufgrund von  Vulnerabilität und Schutzbedürftigkeit vergeben werden. Dabei ist es wichtig, dass alle diese Prozesse transparent und nachvollziehbar verlaufen und die Schutzsuchenden stets gut informiert sind.

Im Rahmen der Verteilung sollten familiäre und persönliche Bindungen in einen Mitgliedstaat, die Sprache und auch Arbeitsmarktmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach Ankunft im jeweiligen Mitgliedstaat sollten entsprechende Unterstützungsleistungen und Integrationsangebote vorgehalten werden.

Damit ein Verteilmechanismus wie Relocation funktioniert, nennt IOM in dem Artikel diverse operationale Prinzipien. Neben geregelten Strukturen und standardisierten Anträgen wie auch einer gewissen Vorhersagbarkeit, ist aus Sicht von IOM vor der Ausreise ein Orientierungs- und Vorbereitungskurs wichtig. Empfehlenswert seien hier dreitägige Kurse, sodass auch Sekundärmigration verringert wird. Ergänzend dazu sollten auch nach Ankunft im jeweiligen Mitgliedstaat entsprechende Kurse und unterstützende Integrationsleistungen angeboten werden.

Auch im Strategiepapier von ECRE finden sich ähnliche Ansätze. Die EU müsse ein Relocation-Programm aufsetzen, welches Sicherheit und Vorhersagbarkeit garantiert. ECRE fordert zudem ein Abkommen der europäischen Mittelmeerstaaten zur Teilung der Verantwortung bei der Ausschiffung von Seenotrettungsschiffen sowie ein Abkommen der anderen Mitgliedstaaten bezüglich eines Relocation-Programms.

Weiterlesen:

Empfehlungen durch IOM

Strategiepapier ECRE

https://www.ecre.org/editorial-a-contingency-plan-for-disembarkation-and-relocation/

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/283140/kommunale-spielraeume-zur-foerderung-legaler-zufluchtswege?p=all

https://resettlement.de/relocation/

https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-fluechtlingspolitik-verteilung-1.4321726