EU Resettlement Framework

Diskussionspapier des European Policy Centre (EPC) zum Europäischen Neuansiedlungsrahmen

Foto: UNHCR/Andrew McConnell

Die Verhandlungen zur GEAS Reform sollen unter der österreichischen Ratspräsidentschaft weitergeführt werden. Eine der Akten ist der Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines europäischen Neuansiedlungsrahmens, oder EU Resettlement Framework. Die ersten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission liefen in fünf Sitzungen zwischen Januar und Mai 2018. Der Verordnungsentwurf wurde seit der Veröffentlichung im Juli 2016 von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert, so auch vom Deutschen Caritasverband.

Das European Policy Centre hat im Juni 2018 ein Discussion Paper zum EU Resettlement Framework veröffentlicht, in dem die aktuellen inhaltlichen Entwicklungen betrachtet und bewertet werden. Die Positionen von Rat und Parlament unterscheiden sich in mehreren Punkten, aber auch der Grundgedanke des Frameworks bewegt sich in ihren Positionen in unterschiedliche Richtungen. Während die Vorschläge des Rates den EU Resettlement Framework als potentielles Instrument der Migrationskontrolle nutzen wollen, besteht das Parlament auf der Idee von Resettlement als Schutzinstrument für besonders vulnerable Personen. Diese Entwicklung vom EU Resettlement Framework hin zu einem Migrationsmanagement-Tool will das EPC Papier aufzeigen.

Diese Divergenz zwischen den beiden Ansätzen spiegelt sich insbesondere in folgenden Punkten wider: 1) der freiwillige Charakter des Verordnungsentwurfs sowie die Festlegung einer maximalen Aufnahmezahl, ohne verbindliche numerische Zielsetzung;
2) die Auswahlkriterien für die aufzunehmenden Personen (Art. 5, 6, 10) sowie für die Erstzufluchtsstaaten aus denen aufgenommen werden soll (Art. 4);
und 3) die Nennung von Ausschlusskriterien (Art. 6).

Das Parlament wollte erreichen, dass die Aufnahmen im Rahmen des Frameworks 20 % der weltweiten UNHCR Resettlementbedarfe decken kann. Bei 1,4 Mio. besonders schutzbedürftigen Menschen in 2019, soll der Neuansiedlungsrahmen global gesehen einen realistischen Beitrag bieten können. Rat und Parlament einigten sich schließlich auf freiwillige, unverbindliche Quoten.

Das Diskussionspapier vom EPC kritisiert weiter die von UNHCR abweichenden Auswahlkriterien für die aufzunehmenden Personen. Hier soll der Framework beispielsweise enge Familienangehörige neuansiedeln können, um die Familieneinheit zu wahren. Die momentane Diskussion läuft zwar darauf hinaus, dass dies nur dann geschehen soll, wenn gesichert ist, dass die Person nicht für den Familiennachzug in Frage kommt. Der Framework bietet aber keine klare Trennung zwischen dem Zugang über den Familiennachzug und dem Resettlement von dieser Personengruppe. Das EPC schreibt:

„By placing different Migration pathways under the umbrella of refugee resettlement, the Resettlement Framework proposal reveals its migration managament approach.“

Dieser Migrationsmanagement-Ansatz ist ebenfalls erkennbar bei den Auswahlkriterien der Erstzufluchtsstaaten, aus denen resettled werden soll. Hier schlägt der Framework nicht etwa eine geografische Orientierung an den UNHCR Resettlementbedarfe vor, sondern knüpft die Aufnahme an die Kooperationsbereitschaft des Drittstaats mit der Union und dessen gute Beziehungen zur Union im Bereich Migration und Asyl. Dies weist ein Drittstaat laut Framework etwa dann auf, wenn er die Anzahl Grenzübertritte von seinem Territorium in das eines EU Staates reduzieren kann.

Durch die Nennung von Ausschlusskriterien bewegt sich der Neuansiedlungsrahmen in seiner aktuellen Version ebenfalls weg vom klassischen humanitären Charakter von Resettlement. Artikel 6 des Verordnungentwurfes nennt als Ausschlusskriterien eine vorangehende irreguläre Einreise oder einen vormals irregulären Aufenthalt in der EU in den fünf Jahren vor dem Resettlement-Verfahren.

„As such, the text does not allow for resettlement to be used in a complimentary way, as it excludes migrants and refugees from resettlement that self-initiated their migration in an irregular fashion.“

Die Nutzung von Resettlement als dauerhafte Lösung im internationalen Flüchtlingsschutz mit Fokus auf besonders vulnerable Personen sollte mit dem EU Resettlement Framework gewährt bleiben. Ebenso darf Resettlement nur komplementär zum individuellen Recht auf Schutz sein und dieses nicht beeinflussen. Erste Erfahrungen mit dem Migrationsmanagament-Ansatzes und der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes sind mit der Umsetzung der EU-Türkei Erklärung vorhanden und die Verhandlungspartner sollten diese kritisch berücksichtigen.

Weiterlesen:

EPC Discussion Paper „The EU Resettlement Framework: From a humanitarian pathway to a migration management tool?“

Stellungnahme des DCV zum EU Resettlement Framework

Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines europäischen Neuansiedlungsrahmens