Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum EU-Resettlement Framework
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union, sog. EU Resettlement Framework vorgelegt. Ziel des Neuansiedlungsrahmens ist, eine legale und sichere Einreise von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Schutzbedürftigen in die EU zu ermöglichen, die „Gefahr eines massiven irregulären Zustroms“ von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen in die EU zu verringern und einen Beitrag zu internationalen Neuansiedlungsinitiativen zu leisten.
Nach Syrerinnen und Syrern haben kongolesische Flüchtlinge derzeit den zweithöchsten Bedarf an Resettlement. Dieser junge kongolesische Geflüchtete lebt in Mosambik.
Foto: UNHCR/Tina Ghelli
Laut Verordnungsentwurf soll die Neuansiedlung der bevorzugte Weg für die Erlangung internationalen Schutzes in der EU sein. Der Verordnungsentwurf ist Teil der geplanten Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Aktuell befindet sich der Verordnungsentwurf noch in der Abstimmungsphase zwischen Parlament, EU-Kommission und dem Rat.
Im Mai 2017 hat der Deutsche Caritasverband eine Stellungnahme zum EU Resettlement Framework veröffentlicht. Zusammenfassend weißt der Verband darin auf folgende Punkte hin:
Der Deutsche Caritasverband
– … begrüßt, dass mit dem EU Resettlement Framework die Chance eröffnet wird, legale und sichere Einreisen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen in die EU verstärkt zu ermöglichen.
– … begrüßt ebenfalls, dass bei der Auswahl für Resettlementprogramme mehr Personengruppen als in nationalen Neuansiedlungsprogrammen üblich Berücksichtigung finden sollen. Wir nehmen an, dass dadurch zusätzliche Gruppen besonders vulnerabler Schutzsuchender Zugang zu Schutz in einem Mitgliedstaat der EU finden können.
– … befürchtet gleichzeitig, dass durch die Erweiterung des für Resettlement in Frage kommenden Personenkreises vulnerable Schutzsuchende bei der Auswahl für eine Neuansiedlung unzureichend berücksichtigt werden könnten. Die Gesamtaufnahmezahlen sollten daher entsprechend der größeren Anzahl an potentiell neu anzusiedelnden Personen erhöht werden.
– … ist der Auffassung, dass Resettlement weiterhin kein Ersatz für reguläre Asylverfahren, sondern eine Ergänzung zum Schutz besonders vulnerabler Schutzsuchender sein soll. Das Recht auf Asyl bzw. auf internationalen Schutz von Flüchtlingen, die über andere Wege als Resettlement in einen EU-Mitgliedstaat gelangen, darf durch den Neuansiedlungsrahmen nicht angetastet werden.
– … bewertet die in dem Verordnungsentwurf an verschiedenen Stellen angelegte Verknüpfung von Resettlement mit Migrationskontrolle äußerst kritisch.
Gesamte Stellungnahme lesen:
Stellungnahme auf Deutsch
Stellungnahme auf Englisch
Kontakt:
Patricia Reineck (patricia.reineck@caritas.de)
Simone Haaf (simone.haaf@caritas.de)