EU Resettlement-Programm für mindestens 50.000 Flüchtlinge

Die Europäische Kommission kündigte Ende September nach Junckers Rede zur Lage der Union neue Vorschläge und verstärkte Bemühungen in der Migrations- und Asylpolitik an. In einer Reihe von Schlüsselbereichen wurden neue Initiativen empfohlen, so auch ein Neuansiedlungsprogramm (Resettlement) für mindestens 50.000 Geflüchtete bis Oktober 2019. Die Empfehlung der Kommission folgt der am 4. Juli 2017 begonnenen Runde von freiwilligen Neuansiedlungszusagen der Mitgliedsstaaten. Sie ergänzt diese und soll den Zeitraum bis zu dem Moment überbrücken, in dem der neue dauerhafte EU-Neuansiedlungsrahmen, den die Kommission im Rahmen einer EU-Verordnung im Juli 2016 vorgeschlagen hat, angenommen wird. Um den Menschen sichere und legale Zugangswege in die EU garantieren zu können, stellt die Kommission den Mitgliedsstaaten 500 Mio. EUR zur Unterstützung bei ihrer Umsetzung von Resettlement bereit.

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Die Mitgliedsstaaten sind dieser Empfehlung jedoch bisweilen nur zögerlich bzw. gar nicht nachgekommen. Aus diesem Grund wurde die ehemalige Frist von Mitte September verlängert, um den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, freiwillige Zusagen über ihre Aufnahmekapazitäten zu machen [1]. Die Plätze sollen weiter für jene Schutzsuchende bereitgestellt werden, die sich derzeit in der Türkei, dem Libanon und Jordanien aufhalten. Zugleich soll Resettlement aus Nordafrika und vom Horn von Afrika stärker in den Fokus rücken, vor allem aus Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien.

Während sich Frankreich bereit erklärt in den kommenden zwei Jahren 10.000 Resettlement-Plätze anzubieten, sprach sich Österreich aufgrund der bisherigen Belastung vollständig gegen eine Zusage aus. Obwohl sich Angela Merkel im August am Pariser Migrationsgipfel grundsätzlich offen gegenüber einer Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Afrika bekannte, zeigt sich Deutschland bisher eher zögerlich bei der konkreten Zusage von Resettlement-Plätzen. Thomas de Maizière vertrat den Standpunkt, die Bereitschaft für höhere Resettlement-Plätze von der Zahl irregulärer Einreisen abhängig zu machen. Diese Entwicklung wird vom Deutschen Caritasverband und anderen Nichtregierungsorganisationen als kritisch angesehen, da die Anknüpfung von legalen Aufnahmeprogrammen an die Bedingung von verschärften Migrationskontrollen dem eigentlichen Ziel von Resettlement entgegensteht. Resettlement muss als ein ergänzendes Instrument zum Asylverfahren bestehen bleiben, um besonders vulnerablen Personen eine sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Im Rahmen des laufenden Resettlement-Programms konnten 2016/2017 bisher 1.237 Personen in die Bundesrepublik einreisen. Somit steht für dieses Jahr noch ein Kontingent von 363 Personen offen, welches laut BAMF voraussichtlich für die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Ägypten genutzt wird.

Aufgrund der ausstehenden Regierungsbildung wurden bislang keine verbindlichen Aussagen zur zukünftigen Quote des Resettlement-Programms gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung Resettlement und Humanitäre Aufnahmeprogramme auch weiterhin als ergänzende Instrumente einsetzen wird, um mehr Menschen auf legalem und sicherem Weg nach Deutschland einreisen zu lassen.

[1] Per Mitte November haben sich 16 Mitgliedstaaten bereit erklärt, insgesamt 34.400 Flüchtlinge aus den Ländern entlang der zentralen Mittelmeerroute aufzunehmen.