EU-Türkei-Vereinbarung: Rückführungen und sichere Zugangswege
Am 18. März 2016 haben sich der Europäische Rat und die türkische Regierung auf eine Vereinbarung geeinigt, um die „irreguläre“ Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Der Pressemitteilung vom 18. März 2016 zufolge sollen alle „irregulären“ Migranten, die ab dem 20.3.2016 nach Griechenland einreisen in die Türkei rückgeführt werden.
Dies seien Migranten, die keinen Asyl gestellt hätten oder deren Antrag als unzulässig oder unbegründet abgelehnt worden sei. Für jeden „von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer“ werde zudem „ein anderer Syrer in die EU neu angesiedelt.“
Diese Neuansiedlung solle über das bereits am 20. Juli 2015 beschlossene EU-Resettlement-Programm erfolgen. Aus diesem Programm seien 18.000 Resettlement-Plätze noch nicht vergeben. Weitere Plätze sollen durch eine Umwidmung des am 22. September 2015 beschlossenen Relocation-Programms zur Verfügung gestellt werden, so dass insgesamt bis zu 72.000 Syrerinnen und Syrer über Kontingente in die EU einreisen könnten. Die Vereinbarung wird von vielen Organisationen stark kritisiert.