Humanitäre Aufnahme aus Griechenland: Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553 Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren internationalen Schutz erhalten haben, geschaffen.
Den infrage kommenden Personen muss vor dem 09. September 2020 internationaler Schutz zuerkannt worden sein. Weiterhin müssen sie bereits vor diesem Datum ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf einer der griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos oder Leros gehabt haben.
Für die Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland berücksichtigt.
Laut Aufnahmeanordnung vom 03. Dezember 2020 können bis zu 50 Personen aus diesem Kontingent ausnahmsweise auch über das Pilotprogramm NesT einreisen.
Weitere Informationen:
Begleitschreiben Aufnahmeanordnung Griechenland (9. Oktober 2020)
Begleitschreiben zur Aufnahmeanordnung vom 03. Dezember 2020
Foto: © UNHCR