Kleine Anfrage: Flüchtlingspolitik unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Am 01.07.2018 hat Österreich für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Dazu wurde ein Programm des österreichischen Ratsvorsitzes veröffentlicht und am 06.07.2018 in Wien vorgestellt. Es finden sich darin verschiedene Zielsetzungen im Bereich Migration und auch mit Bezug auf Resettlement.
So strebe man untere anderem eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten an und möchte einen Schwerpunkt auf die externen Aspekte der Migration legen. Zudem sollen Maßnahmen verstärkt werden, die zur Schließung der Mittelmeerroute führen.
Gleichzeitig spreche sich der österreichische Innenminister Herbert Kickl für verstärkte Resettlement-Bemühungen aus.
Bezugnehmend auf das Programm haben die Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Filiz Polat, ein weiterer Abgeordneter und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (BT-Drs. 19/4054)).

Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass die „enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten […] auch Teil des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung“ ist. Hiervon unberührt seien jedoch „Verpflichtungen nach internationalem, europäischem und nationalem Recht“. Auch spricht sich die deutsche Bundesregierung für ein paralleles Engagement wie zum Beispiel durch Zusagen für Resettlement-Aufnahmen aus.

Des Weiteren wird das Engagement im Bereich Resettlement betont. Im Rahmen der weltweit größten Resettlement-Konferenz ATCR, deren Vorsitz Deutschland dieses Jahr innehatte, wurde u.a. für ein verstärktes Engagement geworben und neue Impulse gegeben. Ebenfalls wird die Beteiligung Deutschlands am EU-Resettlement-Programm mit 9.200 Plätzen erwähnt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei einem Großteil der Plätze nicht um Resettlement-Aufnahmen handeln wird. Die Größenordnung des Resettlements hänge dabei entsprechend des Koalitionsvertrags von „der Größenordnung des Zugangs humanitärer Schutzsuchender insgesamt“ ab.

In Stellungnahmen aus den Jahren 2012 und 2017 positioniert sich der Deutsche Caritasverband in diesem Kontext für die Ausweitung der Resettlementprogramme, wodurch das individuelle Recht auf Asyl jedoch nicht eingeschränkt werden darf. Als äußerst kritisch wird eine Verknüpfung von Resettlement mit Migrationskontrolle bewertet.