Landtag in Schleswig-Holstein beschließt Landesaufnahmeprogramm
Der Landtag in Schleswig-Holstein spricht sich für ein Landesaufnahmeprogramm für besonders vulnerable Flüchtlinge aus.
Deutschland hat zugesagt, im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms 10.200 Plätze zur Verfügung zu stellen. Neben 500 Plätzen für Flüchtlinge, die im Rahmen eines Pilotprojekts für ein privates Sponsorenprogramm des Bundes zur Verfügung gestellt werden, fällt unter diese Quote auch die von Schleswig-Holstein angekündigte Aufnahme.
Mit einem Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 25.06.2018 bittet der Landtag die Landesregierung ein Landesaufnahmeprogramm gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG vorzubereiten. Demnach sollen 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete aufgenommen werden. Vorranging solle es sich um Frauen und Kinder handeln. Dieser Antrag wurde zuvor einstimmig, mit Enthaltung der AfD angenommen.
Der Innenminister Schleswig-Holsteins Hans-Joachim Grote (CDU) freut sich über ein starkes Signal des Landtags für eine humanitäre und gesteuerte Flüchtlingsaufnahme. Er betonte in einer Rede am 05.07.2018, dass humanitäre Grundsätze wie auch die Verpflichtung, verfolgten Menschen Schutz zu gewähren, trotz des aktuellen Diskurses weiter bestehen sollten. Mit einem Landesaufnahmeprogramm werde so humanitäre Verantwortung übernommen. Es sei zudem in Anbetracht der weltweit steigenden Flüchtlingszahlen ein Gebot der Stunde und man dürfe die Augen davor nicht verschließen.
Seitens des UNHCR sei in Vorabgesprächen der afrikanische Kontinent als Aufnahmeregion empfohlen worden. In den „UNHCR Projected Global Resettlement Needs“ für das Jahr 2019 meldet der UHNCR dabei Bedarfe aus 31 afrikanischen Länder.
Aus dem im Oktober seitens der Landesregierung veröffentlichten Berichts geht hervor, dass die 500 Plätze „on top“ und demnach zusätzlich zu der regulären Aufnahmequote des Landes Schleswig-Holstein sind. Außerdem habe sich eine Aufnahme aus Äthiopien und Ägypten konkretisiert wie es in dem Bericht heißt. Die Personen sollen bis 2022 im Rahmen von mehreren Gruppeneinreisen aufgenommen werden. Die folgende Grafik veranschaulicht die Prozesse des Programms.
Grafik: Bericht des Landes Schleswig-Holstein
Neben Aufnahmen von Flüchtlingen auf Bundesebene können Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern auch eigene Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 AufenthG erlassen. Schleswig-Holstein gehört neben Berlin und Hamburg zu einem der Bundesländer, welches derzeit noch ein Landesaufnahmeprogramm bis Ende 2018 hat.
Mehr erfahren:
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drs. 19/830
Rede Hans-Joachim Grote am 05.07.2018
Zeitungsartikel der Lübecker Nachrichten
Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holstein: eine Handreichung