Landesaufnahmeprogramme verlängert!
Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen verabschieden neue Aufnahmeanordnungen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Ab. 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in den beiden Bundesländern lebenden Verwandten beantragen.
Ende Januar 2017 hat nach den Bundesländern Schleswig-Holstein und Thüringen nun auch Berlin eine Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes für syrische Flüchtlinge beschlossen. Zudem können laut der neuen Berliner Anordnung auch irakische Flüchtlinge einreisen. Bedingung für die Aufnahme über das Landesprogramm ist, dass die Begünstigten enge Verwandt in Berlin haben, die bis zum 31.12.2017 eine Aufnahme ihrer Verwandten bei der Berliner Ausländerbehörde beantragen. Weitere Informationen zum Verfahren in Berlin finden sie hier.
Foto: UNHCR/ A. McConnell
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt in allen Bundesländern eine Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG voraus, die von den in Deutschland lebenden Verwandten unterzeichnet werden muss. Die Verpflichtungserklärung ist ab dem Tag der Einreise auf fünf Jahre begrenzt.
Die am 06. Dezember 2016 veröffentlichte Aufnahmeanordnung vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Schleswig-Holstein sieht ebenso vor, dass Visaanträge von den einreisewilligen Personen bis zum 31. Dezember 2017 bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden müssen. Bei dem begünstigten Personenkreis handelt es sich um syrische Staatsangehörige, die sich in einem Anrainerstaat Syriens aufhalten und Verwandte mit deutscher oder syrischer Staatsangehörigkeit haben, die seit mindestens zwölf Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Schleswig-Holstein gemeldet sind. Weitere Informationen können in der Aufnahmeanordnung nachgelesen werden.
Die sechste Aufnahmeanordnung des Thüringer Innenministeriums vom 27. Dezember 2017 sieht vor, dass Anträge für eine Aufnahme über das Programm bis zum 31. Dezember 2018 bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden müssen. Eine weitere Ergänzung stellt die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch Dritte dar. Weitere Informationen finden Sie in der Aufnahmeanordnung und dem beigefügten Merkblatt.
Weiterlesen:
https://resettlement.de/landesaufnahme-private-sponsorship/
https://www.proasyl.de/thema/aufnahmeprogramme/syrien-aufnahmeprogramme/