Was ist Private Sponsorship?
Private Sponsorship Programme (oder Community Sponsorship) sind eine weitere Form der Aufnahmeprogramme. Über diese Programme können Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Gemeinden, Privatpersonen oder andere Entitäten die Aufnahme von Schutzsuchenden finanziell und/oder ideell unterstützen. Community Sponsorship Programme existieren in verschiedenen Ländern wie z.B. Kanada schon seit vielen Jahren. Die Ausgestaltung der Programme ist abhängig vom nationalen Kontext und der Rechtslage.
Foto: Salvation Army
Warum ist Private Sponsorship wichtig?
Durch Private Sponsorship Programme kann Schutzbedürftigen ein zusätzlicher sicherer Zugangsweg in einen aufnahmebereiten Drittstaat eröffnet werden. Die Schutzsuchenden kommen sofort in Kontakt mit der Aufnahmegesellschaft. Dadurch kann der Integrationsprozess positiv beeinflusst werden.
Je nach Ausgestaltung der Programme kann Private Sponsorship darüber hinaus eine Möglichkeit für Flüchtlinge sein, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllen, ihre Familienangehörigen durch privat finanzierte Aufnahmen zu sich holen.
Staatliche Resettlementprogramme können durch Private Sponsorship zudem gefördert oder ausgebaut werden.
Private Sponsorship in Deutschland
Seit 2019 eröffnet auch die Bundesregierung die Möglichkeit zur privat finanzierten Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland. Das Pilotprojekt „Neustart im Team“ (Nest) wurde vom Bund gemeinsam mit UNHCR und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren erarbeitet. Verantwortlich für das Programm sind das BMI, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) und das BAMF. Ziel des Pilotprojekts „Neustart im Team (Nest) – staatlich-gesellschaftliches Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ ist es, privates Engagement (finanziell und organisatorisch) mit dem Aufnahmeprogramm des Bundes zu verbinden, um einen weiteren legalen und sicheren Zugangsweg nach Deutschland zu schaffen.
In der Pilotphase sollen zunächst bis zu 500 Personen aufgenommen werden, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten. Die Schutzsuchenden sind somit den über Resettlement eingereisten Personen gleichgestellt und werden auf Grundlage der gleichen Kriterien von UNHCR in den Drittstaaten ausgewählt. Das BAMF nimmt dann ein „Matching“ vor, das heißt, die Schutzsuchenden werden ausgewählten Mentoring-Gruppen zugeordnet.Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass sich eine Mentoring-Gruppe von mindestens fünf Personen zusammenfindet, welche die Geflüchteten finanziell, organisatorisch und ideell unterstützt. Die Gruppe verpflichtet sich, eine Wohnung zu suchen und die Finanzierung dieser Wohnung für zwei Jahre sicherzustellen. Außerdem unterstützt sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang beim Einleben und auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS)
Im Rahmen der Pilotphase wurde eine „Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle“ (ZKS) eingerichtet, die den Mentor_innen als Anlaufstelle dient. Die ZKS wird getragen vom Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Ihre Aufgabe ist es, Mentor_innen durch das Antragsverfahren zu begleiten, Informationen zur Verfügung zu stellen, Schulungsangebote zu organisieren sowie bei der Suche nach örtlichen Unterstützungsmöglichkeiten zu helfen.
Auf der Webseite www.neustartimteam.de finden Sie alle weiteren Informationen sowie die Kontaktdaten der Träger.
Alle Fragen zum Pilotprogramm können direkt an die ZKS gerichtet werden.
Tel.:
Zum Weiterlesen:
- Private Sponsorship in Kanada
- Private Sponsorship in Australien
- Private Sponsorship in Grossbritannien
- Share – Fostering Community Sponsorship across Europe
- Aufnahmeanordnung und Begleitschreiben 15.04.2019
- Aufnahmeanordnung und Begleitschreiben 24.02.2020
- Aufnahmeanordnung und Begleitschreiben 25.05.2021