Relocation: Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien in andere EU-Staaten

Auswahlverfahren und –kriterien, Ablauf der Aufnahme in Deutschland und zivilgesellschaftliches Engagement

Eine Mutter wartet mit ihrem Kind auf den Flug von Italien nach Portugal. Dort werden sie über das Relocation-Programm aufgenommen. Foto: UNHCR/Alessandro Penso

Was ist Relocation?

Relocation ist die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem in einen anderen Staat der Europäischen Union (EU), mit dem Ziel einzelne Mitgliedsstaaten zu entlasten.

Welche aktuellen Relocation-Programme gibt es in der EU?

Aufgrund der stark angestiegenen Zuwanderung von Schutzsuchenden innerhalb der EU wurden 2015 zwei neue Relocation-Programme beschlossen. Im Mai 2015 wurde von der EU zunächst ein Relocation-Programm für 40.000 Personen aus Italien und Griechenland verabschiedet. Dem folgte ein weiteres Umsiedlungsprogramm für 120.000 Schutzsuchende im September 2015. Laut dieser Beschlüsse sollten insgesamt 160.000 Personen aus Griechenland, Italien und Ungarn innerhalb von 2 Jahren von verschiedenen EU-Ländern aufgenommen werden. Ungarn hat im Nachgang der Beschlüsse auf die Teilnahme am Relocation-Programm verzichtet, so dass die Umsiedlungen nur aus Italien (39.600 Plätze) und Griechenland (66.400 Plätze) stattfinden werden.

Ein EU-Ratsbeschluss vom 29.09.2016 eröffnet nun die Möglichkeit, die ursprünglich für Ungarn gedachten und noch nicht vergebenen 54.000 Plätze für Aufnahmen aus der Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens umzuwidmen. Die Zahl der auf diese Weise von einem Mitgliedsstaat aus der Türkei über Resettlement oder Humanitäre Aufnahme aufgenommenen syrischen Schutzsuchenden  soll dann von der Zahl der Personen abgezogen werden, die durch einen Mitgliedsstaat ursprünglich gemäß den Beschlüssen vom Mai und September 2015 über Relocation aufgenommen werden müssen.

Wie beteiligt sich Deutschland am Relocation-Programm der EU?

Deutschland soll im Rahmen der Relocation-Programme 27.485 Personen aufnehmen. Gemäß der europäischen Vereinbarungen hat Deutschland eine sogenannte „nationale Kontaktstelle“ eingerichtet. Diese unterstützt die griechische Asylbehörde und EASO dabei, den für Deutschland in Frage kommenden Personenkreis (Sprachkenntnisse, Qualifikationen, familiäre oder kulturelle Bindungen) zu identifizieren. Die nationale Kontaktstelle wurde im BAMF angesiedelt. 20 MitarbeiterInnen sind von Deutschland aus und 2 MitarbeiterInnen in Athen und Rom tätig.

Flüchtlingslager im Sommer 2016 in Griechenland. Foto: UNHCR

Wie viele Schutzsuchende wurden bislang nach Deutschland umgesiedelt?

In Deutschland wurden bis Anfang November 216 Personen über Relocation aufgenommen. 20 Asylsuchende wurden aus Italien und 196 aus Griechenland eingeflogen. Aus Italien kamen 9 EritreerInnen und 11 SyrerInnen (Stand 03.11.2016). Aus Griechenland wurden 34 IrakerInnen, 155 SyrerInnen und 7 Staatenlose, deren Herkunftsland ebenfalls Syrien ist. Zukünftig sollen jeweils monatlich 500 Personen aus Griechenland und aus Italien einreisen dürfen.

Wie viele Personen wurden innerhalb der Europäischen Union umverteilt?

Bislang wurden in der Europäischen Union insgesamt rund 6832 Personen umgesiedelt. 1489 Schutzsuchende kamen aus Italien und 5343 Asylsuchende aus Griechenland  (Stand 03.11.2016). Eine interaktive Karte des EASO zeigt den Relocation-Stand vom 16.07.2017.

Wie viele Asylsuchende sollen in den kommenden Monaten nach Deutschland einreisen dürfen?

Deutschland stellt seit September 2016 monatlich 500 Plätze für Italien und 500 Plätze für Griechenland bereit.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Aufnahmezusage und dem tatsächlichen Eintreffen der Umgesiedelten in Deutschland?

Bis zur Ankunft der Schutzsuchenden vergeht in der Regel 1 Monat. Die italienischen und griechischen Behörden benötigen mindestens 1 Woche, um die Umsiedlung vorzubereiten.

Geflüchtete warten auf Lesbos (Griechenland) auf ihre Umverteilung über Relocation. Foto: UNHCR

Nach welchen Auswahlkriterien werden Asylsuchende für die Umsiedlung über Relocation ausgewählt?

Für Relocation kommen nur Personen in Frage, die in Griechenland oder in Italien einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. Außerdem muss eine prognostizierte Anerkennungsquote von mind. 75 Prozent vorliegen. Somit werden vorrangig SyrerInnen, EritreerInnen sowie religiöse Minderheiten aus dem Irak über Relocation aufgenommen werden können. Bei Staatenlosen wird im Rahmen des europäischen Umsiedlungsprogramms das Land des gewöhnlichen Aufenthalts gewertet. Palästinenser oder staatenlose Kurden aus Syrien hätten somit die Möglichkeit für Relocation ausgewählt zu werden.

Wer ist in Deutschland für die Koordinierung und die praktische Umsetzung des Relocation-Programms zuständig?

Das Bundesministerium des Innern (BMI) koordiniert mit verschiedenen Ressorts und dem Auswärtigen Amt (AA) den Umsiedlungsprozess. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt bei der Auswahl und setzt die Aufnahme praktisch um.

Wie läuft das Relocation-Programm aus Griechenland ab?

  1. EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen), UNHCR und die griechische Asylbehörde informieren Asylsuchende in Griechenland über die Voraussetzungen und die praktische Umsetzung des Relocation-Programms.
  2. Von Juni bis August 2016 konnten Schutzsuchende in verschiedenen Orten an einer Vorregistrierung teilnehmen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit EASO, UNHCR und der griechischen Asylbehörde organisiert.
  3. Die abschließende Registrierung wurde durch die griechische Asylbehörde (mit Unterstützung von EASO) durchgeführt. Ein Teil der Registrierung ist die Abnahme von Fingerabdrücken und Eingabe im EURODAC-System sowie eine Sicherheitsüberprüfung z.B. über INTERPOL-Datenbanken.
  4. Die griechische Asylbehörde legt anhand von Kriterien mit EASO-Experten fest, in welchen Mitgliedsstaat die Person umgesiedelt wird. Zu den Kriterien zählen z.B. familiäre oder kulturelle Bindungen sowie Sprachkenntnisse.
  5. Deutschland gibt Griechenland bekannt, wie viele Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen. Die griechische Asylbehörde meldet Umverteilungs-Vorschläge an die nationale Kontaktstelle (BAMF). Das BAMF wird gebeten innerhalb von 10 Tagen über das Ersuchen der griechischen Asylbehörde zu entscheiden.
  6. Den Schutzsuchenden werden Aufnahmezusagen durch die griechische Asylbehörde zugestellt.
  7. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist mit der Organisation von medizinischen Untersuchungen und der Umsetzung einer kulturellen Orientierung (kurze Schulung zu Deutschland, und dem Ablauf am Flughafen) betraut.
  8. Die griechische Asylbehörde stellt als Reisedokumente ein Laissez-passer aus.
  9. UMF und Gruppeneinreisen werden durch Personal der IOM während des Fluges begleitet.
  10. Die Asylsuchenden landen mit dem Flugzeug in München und werden für max. 72 Stunden im „Warteraum Erding“ (eine Flüchtlingsunterkunft) untergebracht. Dort werden die Personen medizinisch untersucht, registriert und dem jeweiligen Bundesland zugewiesen. Bei der Verteilung, gemäß Königsteiner Schlüssel, sollen familiäre Bindungen innerhalb Deutschlands möglichst berücksichtigt werden.
  11. Die Weiterleitung in die zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer (z.B. Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren), wird durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes, mithilfe von Bussen organisiert.
  12. Nach Ankunft in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes, stellt der Asylsuchende seinen Asylantrag in der Außenstelle oder dem Ankunftszentrum des BAMF.
  13. Durch das Registrierungsverfahren in Griechenland ist die Einleitung eines Dublin-Verfahrens ausgeschlossen. Die Personen führen ein nationales Asylverfahren durch.

Wie läuft das Relocation-Programm aus Italien ab?

  1. Schutzsuchende die mit einem Boot in Italien ankommen werden zunächst von NGOs, UNHCR, EASO und italienischen Behörden in Empfang genommen und in Hotspots weitergeleitet. Dort erhalten sie durch die italienische Polizei, UNHCR und EASO Informationen über das Relocation-Programm.
  2. Im Anschluss werden die Asylsuchenden erkennungsdienstlich behandelt und es werden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt.
  3. Es folgt eine Weiterleitung in Aufnahmezentren (HUBS), wo die Schutzsuchenden erneut registriert und medizinisch versorgt werden.
  4. Deutschland gibt Italien bekannt, wie viele Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen.
  5. Die italienische Dublin-Einheit (mit Unterstützung von EASO) sendet Aufnahme-Ersuchen (Vorschläge) an die nationale Kontaktstelle.
  6. Die nationale Kontaktstelle entscheidet über die Aufnahme und sendet Zusagen an die italienische Dublin-Einheit (und an EASO) zu.
  7. Die IOM organisiert weitere medizinische Untersuchungen (fit-to-travel-test) und eine kulturelle Schulung zum Leben in Deutschland.
  8. Die Asylsuchenden landen mit dem Flugzeug in München und werden für max. 72 Stunden im „Warteraum Erding“ (einer zuvor leerstehenden Flüchtlingsunterkunft) untergebracht. Dort werden die Personen medizinisch untersucht, registriert und dem jeweiligen Bundesland zugewiesen. Bei der Verteilung, gemäß Königsteiner Schlüssel, sollen familiäre Bindungen innerhalb Deutschlands möglichst berücksichtigt werden.
  9. Die Weiterleitung in die zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer (z.B. Ankunftszentren), wird durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes, mithilfe von Bussen organisiert.
  10. Nach Ankunft in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes, stellt der Asylsuchende seinen Asylantrag in der Außenstelle oder dem Ankunftszentrum des BAMF.
  11. Durch das Registrierungsverfahren in Italien ist die Einleitung eines Dublin-Verfahrens ausgeschlossen. Die Personen führen ein nationales Asylverfahren durch.

Welches Verfahren durchlaufen die aufgenommen Personen in Deutschland?

Die über Relocation aufgenommen Personen stellen im nationalen Asylverfahren einen Asylantrag und werden zu einer Anhörung geladen. Alle Schritte erfolgen, wie bei irregulär eingereisten Asylsuchenden auch, bei einer Außenstelle oder in einem Ankunftszentrum des BAMF. Ein Dublin-Verfahren, ist bei über Relocation umgesiedelten Personen, allerdings ausgeschlossen.

Ein Film des BAMF erklärt die Schritte nach der Ankunft in Deutschland:

Welches Verfahren durchlaufen die aufgenommen Personen in Deutschland?

Die über Relocation aufgenommen Personen stellen im nationalen Asylverfahren einen Asylantrag und werden zu einer Anhörung geladen. Alle Schritte erfolgen, wie bei irregulär eingereisten Asylsuchenden auch, bei einer Außenstelle oder in einem Ankunftszentrum des BAMF. Ein Dublin-Verfahren, ist bei über Relocation umgesiedelten Personen, allerdings ausgeschlossen.

Kann ich meine Bekannten oder Verwandten, die sich derzeit in Griechenland oder Italien aufhalten, für das Relocation-Programm (von Deutschland aus) registrieren?

Leider ist es im Umsiedlungsprogramm derzeit nicht vorgesehen, dass Personen vorgeschlagen werden können.

Wo bekommen meine syrischen Verwandten Unterstützung in Griechenland und Italien?

Kontaktdaten von NGOs und Rechtsanwälten in Italien und Griechenland finden Sie im Elena Index des European Council on Refugees and Exiles (ECRE).

Wie kann ich mich für die Aufnahme von Schutzsuchenden über Relocation engagieren?

In mehreren Städten in Deutschland gibt es Unterstützerkreise, die sich für die Umsetzung  von Relocation nach Deutschland einsetzen. Eine Liste der Initiativen finden Sie hier. Derzeit können Sie die Petition „Geflüchtete aus Griechenland und Italien nach Deutschland holen – Relocation jetzt umsetzen!“ der Osnabrücker Initiative „50 aus Idomeni“ unterzeichnen.