Resettlement-Aufnahmen in 2018 und 2019

Neue Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht

Resettlement-Flüchtlinge aus Libyen/Niger nehmen im Oktober 2018 nach ihrer Ankunft in Deutschland an einem Buddy-Austauschtreffen des Projekts Resettlement.de teil. Foto: Caritas Friedland

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in Abstimmung mit den Bundesländern mit der Aufnahmeanordnung vom 11. Dezember 2018 den Rahmen für die Aufnahme von 2.900 Resettlement-Flüchtlingen in den Jahren 2018 und 2019 geschaffen. Die Anordnung ermöglicht die Einreise von Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlosen, die sich in Ägypten, Äthiopien, Jordanien oder im Libanon, bzw. ggf. in Libyen aufhalten und vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Die Schutzberechtigten sollen in Deutschland eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten und für die ersten 14 Tage nach der Einreise im Grenzdurchgangslager Friedland untergebracht und betreut werden. Die Aufnahme erfolgt im Kontext der 10.200 Plätze, die Deutschland im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms von insgesamt 50.000 besonders schutzbedürftigen Personen zur Verfügung stellt.

Nähere Details zu den Aufnahmekriterien, Sicherheitsüberprüfungen und rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie der Aufnahmeanordnung und dem Begleitschreiben entnehmen.

Weiterlesen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html

https://resettlement.de/eu-resettlement-programm-deutschland-beteiligt-sich-mit-10-000-plaetzen/

https://resettlement.de/eu-resettlement-programm-50-000-plaetze-bis-oktober-2019/

Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport