Blick über die Grenzen

Resettlement in den USA unter der Trump Administration: Welche Auswirkungen haben die Präsidentenverfügungen von diesem Jahr auf die Flüchtlingsprogramme der USA?

Donald Trump verkündete Anfang dieses Jahres mit einer Verfügung des Präsidenten (executive order vom 27. Januar) ein 90-tägiges Einreiseverbot für Personen aus dem Sudan, Iran, Libyen, Somalia, Syrien, Irak und Jemen. Gleichzeitig setzte er die Abwicklung aller Flüchtlingsfälle für eine Zeitspanne von 120 Tagen außer Kraft und beschloss den unbefristeten Stopp von Flüchtlingsaufnahmen aus Syrien [1]. In einem überarbeiteten executive order vom 16. März wurde Irak von der Liste gestrichen und das US Refugee Admission Programme (USRAP) für syrische Flüchtlinge nicht mehr unbefristet ausgesetzt (weitere Unterschiede siehe hier). In separaten executive orders beschloss Trump im August und September zudem das Einreiseverbot aus dem Tschad, Venezuela und Nordkorea.

Am 24. Oktober 2017 teilte das Weiße Haus mit, dass das US Flüchtlingsprogramm (USRAP) wiederaufgenommen wird, jedoch mit erhöhten Sicherheitsauflagen, ganz im Sinne des Wahlkampfversprechens von Trump. Folgende 11 Länder wurden darin implizit als «high-risk countries» eingestuft: Ägypten, Iran, Irak, Libyen, Mali, Nordkorea, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien und Jemen. Die Flüchtlingsprogramme für Personen aus diesen Ländern werden nun während 90 Tagen überprüft. Obwohl diese neue Liste kein Verbot darstellt, wie es die vorherige tat, so stellt sie das Resettlement-Programm doch in die Warteschleife, sagt das International Refugee Assistance Project. Dadurch, dass Personen aus diesen Ländern aktuell bereits verstärkte Sicherheitschecks durchlaufen müssen, verzögert diese 90-tägige Überprüfungszeit das Resettlement um weitere Monate, vielleicht sogar Jahre, befürchten amerikanische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie das International Rescue Committee.

Foto: UNHCR/Sebastian Rich

Von vielen wird diese Entscheidung als gegensätzlich zu den amerikanischen Werten und humanitären Prinzipien wahrgenommen. Kritische Stimmen werden seit dem Einreiseverbot im Januar immer lauter – sei es, wie oben genannt, NGOs; Wirtschaftsunternehmen wie Amazon, Google, Apple oder Netflix; einzelne Städte, sog. sanctuary cities (vager, informeller Begriff für Städte oder Bezirke in denen nicht-dokumentierte Immigranten vor Deportationen und Strafverfolgungen aufgrund Immigrationsrechtsverstößen geschützt sind); Bürgerproteste und -demonstrationen; oder Berufungen von Bezirksgerichten sowie Rechtsklagen.

Neben der 90-tägigen Überprüfungszeit der Resettlement-Fälle aus den genannten 11 Ländern, besteht weiterhin die von Trump angeordnete unbefristete Suspendierung des Familiennachzugprogrammes (follow-to-join). Momentan betrifft diese Aufhebung etwa 900 bereits identifizierte Familienfälle, die weiterhin in der Warteschleife sind, um ihren Angehörigen in die USA folgen zu können.

In den USA werden die meisten Flüchtlinge über UNHCR, eine amerikanische Botschaft oder eine zugelassene humanitäre Hilfsorganisation für das Resettlement in die USA identifiziert. Der Präsident bestimmt in Konsultation mit dem Kongress das zugelassene Kontingent durch eine presidential determination. Es bleibt also abzuwarten, wie die Resettlement-Programme unter Trump weiterlaufen. Fakt ist, dass sich die Aufnahmezahlen unter der Trump Administration mehr als halbiert haben. Im letzten Jahr haben die USA für das Haushaltsjahr (HJ) 2017 110.000 Resettlement-Plätze zugesichert. Für das Haushaltsjahr 2018, welches im Oktober begann, hat die Trump Administration hingegen ein historisch kleines Kontingent von 45.000 festgelegt. Im Oktober 2017 reisten demnach 1.247 Flüchtlinge in die USA ein, verglichen mit 9.945 im Oktober 2016. Falls es in diesem Tempo weitergeht, würde das eine Reduzierung der Aufnahmezahlen um 72% im Vergleich zum HJ 2017, und um 82% verglichen mit HJ 2016 bedeuten.

Für weitere Zahlen und Statistiken zu Resettlement in den USA siehe →  Admission Reports, unter http://www.wrapsnet.org/admissions-and-arrivals/.

[1] Als Vergleich: Im Jahr 2016 nahmen die USA 12.486 syrische Flüchtlinge auf, Deutschland 270.859.