legt seine individuelle Fluchtgeschichte bei Interviews mit UNHCR und bei Interviews mit BAMF-Mitarbeitenden dar
erhält die Entscheidung des Aufnahmestaats per Telefon, Brief oder Aushang
erhält eine schriftliche Aufnahmezusage vom BAMF
entscheidet sich für oder gegen die Aufnahme
nimmt an medizinischen Untersuchungen und Vorbereitungskursen der IOM vor der Ausreise teil
erledigt die erforderlichen Formalitäten mit Unterstützung der IOM (Visum, ggf. Passersatzpapiere, Ausreisegenehmigung, etc.)
Flüchtling
reist in die Kommune, wird vor Ort untergebracht und orientiert sich vor Ort
Flüchtling
reist mit dem Charterflug nach Deutschland
verbringt 14 Tage in einer Erstaufnahmeeinrichtung (i.d.R. die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Grenzdurchgangslager Friedland)
nimmt während der Erstaufnahme an einem sog. Wegweiserkurs teil und kann vor Ort Beratungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen
erhält eine Zuweisung in das aufnehmende Bundesland und die Kommune
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
erlässt eine Aufnahmeanordnung in Absprache mit den Bundesländern
legt die Auswahlkriterien fest
vereinbart den konkreten Ablauf des Verfahrens mit den relevanten internationalen und nationalen Akteuren
die Aufnahmeanordnung enthält u.a. Informationen zu dem Aufenthaltstitel, den Erstzufluchtsländern sowie die in Frage kommenden Nationalitäten benennt
UNHCR – Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
verantwortlich für die Registrierung der Flüchtlinge im Zufluchtsland und für die Gewährung von Unterstützungsleistungen in Kooperation mit anderen UN-Organisationen, wenn dies vom Zufluchtsland nicht geleistet werden kann
stellt fest, ob Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt werden, wenn das Zufluchtsland kein eigenes Asylverfahren durchführt
stellt die besondere Vulnerabilität von Flüchtlingen fest
wählt Flüchtlinge nach den UNHCR-Kriterien durch Interviews für eine Aufnahme aus
erstellt ‚Resettlement Referral Forms‘ (Dossiers) für die Aufnahmestaaten, die über Fluchtgründe und Vulnerabilität der Flüchtlinge Auskunft geben
schlägt dem BAMF mit der Übermittlung der Dossiers die in Frage kommenden Personen für das Aufnahmeprogramm vor
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
ist für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens zuständig
prüft die Vorschläge des UNHCR durch Interviews, wofür BAMF-Mitarbeitende in das Zufluchtsland reisen, Videogespräche, oder entscheidet nach Sichtung der Dossiers
vergibt die Aufnahmebescheide für die Flüchtlinge
koordiniert mit der IOM im Erstzufluchtsland die Ausreiselogistik und -vorbereitung
ist für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer zuständig. Informationen über die einreisenden Personen werden vom BAMF an die zuständigen Behörden der Bundesländer weitergeleitet
organisiert die Ankunft der Flüchtlinge am Flughafen in Deutschland und leitet sie mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks an eine Erstaufnahmeeinrichtung weiter (i.d.R. die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Grenzdurchgangslager Friedland)
Auswärtiges Amt (AA)
beauftragt die Deutsche Auslandsvertretung im Zufluchtsland mit der Durchführung des Visumsverfahren
Deutsche Auslandsvertretung
führt das Visumsverfahren mit einer Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung der Flüchtlinge durch
erteilt das Visum und ggf. Passersatzpapiere für die schutzsuchenden Personen
Staatliche Behörde des jeweiligen Zufluchtslandes
erhält von IOM eine Liste mit denen pro Charterflug zur Ausreise vorgesehenen Personen
erteilt nach einer Prüfung der Ausreisebestimmungen die notwendige Ausreisegenehmigung
Ansiedlung und Bezeichnung der zuständigen Behörde unterscheiden sich je nach Zufluchtsland (u.a. Migrationsbehörde, Sicherheitsbehörde, Innenministerium, Polizei)
Internationale Organisation für Migration (IOM)
wird vom BAMF mit der Organisation der Ausreise beauftragt
koordiniert die zur Ausreise notwendigen Termine und administrativen Schritte: u.a. Termine bei der deutschen Auslandsvertretung, Transfer aus Unterkünften, ggf. gemeinsame Unterbringung für die Zeit der ‚pre-departure orientation‘, Beantragung der Ausreisegenehmigung
führt dreitägige ‚pre-departure orientation‘-Kurse durch, die auf die Reise, die ersten Wochen in Deutschland und insbesondere auf die Erstaufnahme vorbereiten
organisiert medizinische Untersuchungen der Flüchtlinge und übermittelt den jeweiligen Bedarf an das BAMF
begleitet besondere medizinische Fälle während des Flugs nach Deutschland
ist vom BMI und BAMF für eine gemeinsame Unterbringung der aufgenommen Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung für die ersten 14 Tage beauftragt (Ausnahme sind medizinische Schwerstfälle, die direkt am Flughafen von den aufnehmenden Bundesländern abgeholt werden)
führt einen fünftägigen Kurs ‚Wegweiser für Deutschland‘ mit Sprachunterricht und Informationsmodulen durch
bereitet die SGB II-Anträge vor, zahlt zur Zeit einmalig 20€ pro Person für den persönlichen Bedarf während der zwei Wochen aus und teilt die vom BAMF ausgestellten Integrationskursberechtigungen aus
unterstützt die Menschen beim Ankommen in Deutschland
sorgt für eine medizinische Versorgung
kommuniziert mit den aufnehmenden Bundesländern über die Abholung und Weiterreise vorgesehenen Personen in die Zielkommunen
teilt den Flüchtlingen den Namen der Zielkommune mit
Zuständige Behörde der aufnehmenden Bundesländer
die Zuständigkeit liegt bei einigen Bundesländern in den Sozial- oder in den Innenministerien
verteilt die Flüchtlinge nach ihrem jeweiligen System (u.a. festgelegte Quote, Verteilung nach Unterbringungsmöglichkeit, Zuteilung nach Integrationsaspekten, Verwandtschaft) auf die Landkreise und Kommunen und teilt der LAB NI – Standort Friedland den Namen der aufnehmenden Kommune mit
gibt die vom BAMF erhaltenen Informationen über die eingereisten Personen an die aufnehmenden Kommunen weiter
organisiert die Abholung der Flüchtlinge aus Friedland
führt mit den ihnen zugewiesenen Flüchtlingen z.T. bereits in Friedland (z.B. NRW oder Niedersachsen) Gespräche, um Informationen über Verwandtschaft, Bedürfnisse, etc. zu vertiefen
Flüchtling
erledigt alle notwendigen administrativen Schritte am neuen Wohnort (Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Jobcenter, etc.) und meldet sich für einen Integrationskurs (BAMF) an
Behörden der aufnehmenden Kommunen
organisiert die Unterbringung der Flüchtlinge
ist für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und für die Bearbeitung der SGB II-Anträge verantwortlich
je nach Kommune: begleitet die Schutzsuchenden durch Sozialarbeiter_innen oder ehrenamtliche Unterstützerkreise oder beauftragt ggf. spezialisierte Dienste für die Begleitung bei den ersten administrativen Schritten
arbeitet im Idealfall mit lokalen, relevanten Akteuren wie bspw. Integrationskursträgern, Beratungsdiensten, Dolmetschenden zusammen und leitet die Flüchtlinge an diese weiter
Europäische Union
vertritt die Position der EU Institutionen zu legalen Aufnahmeprogrammen nach außen
empfiehlt den Mitgliedsstaaten höhere Aufnahmekontingente festzulegen und sprach sich zuletzt für ein EU-weites Kontingent von 50.000 Plätzen bis Oktober 2019 aus
nimmt die konkreten Pledges (Zusagen) der EU-Mitgliedsstaaten zu den Aufnahmeprogrammen entgegen
hat im Rahmen einer EU Verordnung, dem sog. EU Resettlement Framework, im Juli 2016 einen Vorschlag zur weiteren Strukturierung, Harmonisierung und Verstetigung von Resettlement und humanitärer Aufnahme in der EU gemacht
Zivilgesellschaft
bietet Beratung im Rahmen von Migrations- und Jugendmigrationsberatung und Betreuung während der Erstaufnahme an (in Friedland die Caritasstelle Friedland und die Innere Mission Friedland) mit dem Ziel die Flüchtlinge auf die Schritte am neuen Wohnort vorzubereiten und sie an die Beratungsstellen vor Ort anzuknüpfen
leistet Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für legale Zugangswege für Flüchtlinge
das Kooperationsprojekt ‚resettlement.de‘ des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim / Caritasstelle im GDL Friedland und des Deutschen Caritasverbandes e.V. stärkt die Vernetzung der relevanten Akteure und bietet Austauschtreffen zwischen ehemalig eingereisten Personen mit den neuen Gruppen in der Erstaufnahme Friedland an und unterstützt die Flüchtlinge durch Social Media Angebote auch nach der Verteilung auf die Zielkommunen
Beratungsstellen, Kirchengemeinden und Ehrenamtliche geben den Flüchtlingen praktische Hilfestellung am neuen Wohnort