EU-Resettlement-Programm: Deutschland beteiligt sich mit 10.200 Plätzen

Die Bundesregierung hat laut einem Interview der Funke Mediengruppe und dem EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos zugesagt, 10.200 Plätze im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms von insgesamt 50.000 besonders schutzbedürftigen Personen zur Verfügung zu stellen. Die Personen, die aus Erstzufluchtsländern im Nahen Osten und Nordafrika sicher und legal nach Deutschland kommen können, sollen bis Herbst 2019 einreisen. Dies bestätigte Bundesinnenminister Horst Seehofer am 19.04.2018 in Berlin.

Die anderen EU-Länder hatten bereits letztes Jahr Zusagen gemacht. Die deutsche Antwort ließ aufgrund der verzögerten Regierungsbildung auf sich warten. in 2018 sollen über das EU-Umsiedlungsprogramm 4600 Flüchtlinge nach Deutschland kommen und in 2019 sollen 5600 weitere folgen. Diese Menschen würden auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungsspanne von jährlich 160.000 bis 220.000 Personen angerechnet, sagte Seehofer, der sich am 19.04.2018 mit EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos traf. Eine neue Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit Details wurde bislang noch nicht veröffentlicht.

Es ist möglich, dass die bereits fortgesetzte Humanitäre Aufnahme für Menschen aus Syrien über die Türkei in diese neue Quote gezählt wird. Mit bis zu 500 monatlich bereitgestellten Plätzen würde diese Aufnahme im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung einen Großteil der Personen bilden. Die über Humanitäre Aufnahme einreisenden Personen bekommen einen Aufenthaltstitel nach § 23 II AufenthG.

Der von den Rechtsfolgen vorteilhaftere Aufenthaltstitel nach § 23 IV AufenthG steht nur Personen zu, die über das klassische Resettlement aufgenommen wurden. Für dieses traditionelle Instrument der Flüchtlingspolitik würde bei einer Anrechnung der Humanitären Aufnahme nur ein kleines Kontingent bleiben. Dies könnte möglicherweise für die Aufnahme von ehemals in Libyen inhaftierten Personen aus afrikanischen Staaten genutzt werden.

In einer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD wird dies bekräftigt. Neben der Aufnahme von syrischen Schutzbedürftige im Rahmen der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung sollen 300 schutzbedürftige Personen aus libyschen „detention centres“ aufgenommen werden. Über sonstige Aufnahmen sei noch nicht entschieden.

Zudem hatte die Bundesregierung im Februar 2018 die Einführung eines Pilot Community-Sponsorship Programm angekündigt, mit dem 500 Personen legal einreisen sollen.

Somit würde sich die deutsche Resettlement-Quote, die in 2015 bei 500 Personen und im Zeitraum von 2016 und 2017 bei 1.600 Personen lag, möglicherweise nicht oder nur minimal erhöhen. Die Bundesregierung würde einen Fokus auf das Verfahren der Humanitären Aufnahme legen, während UNHCR, internationale und nationale NGOs (Stellungnahme Deutscher Caritasverband zum EU Resettlement Framework) sowie Studien die Erhöhung von Resettlement als wichtigsten legalen Zugangsweg in der internationalen Flüchtlingspolitik fordern.

„Resettlement ist aber nur eine Ergänzung, kein Ersatz für den spontanen Zugang von Flüchtenden in ein Land.“ (UNHCR Berlin, Pressemitteilung)

„Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den zugesagten 10.200 Aufnahmeplätzen für 2 Jahre (4.600 in 2018, 5.600 in 2019) weder um zusätzliche Kapazitäten handelt, noch dass vorgesehen ist, die Flüchtlinge, die sich derzeit perspektivlos in Erstzufluchtsländern befinden, überwiegend im Wege des Resettlements nach §23 Abs. 4 AufenthG aufzunehmen. Vielmehr werden in der Quote vermutlich verschiedene Wege der legalen Einreise subsummiert, die ohnehin bereits beschlossen oder geplant waren.“ (Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V, Stellungnahme – EU Resettlement Programm: Deutschland beteiligt sich mit 10.200 Plätzen – was verbirgt sich dahinter?)

Einzelne Berichte in den Medien über diese Meldung:

Zeit

Süddeutsche 1

Süddeutsche 2

Tagesschau

Deutsche Welle (ENG)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 19/2265