Resettlementaufnahmen 2020: Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht

© UNHCR/Sebastian Rich

In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 21. Februar 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 2.300 ausgewählten Schutzsuchenden im Jahr 2020 geschaffen.

Die Aufnahmeanordnung ermöglicht die Aufnahme Schutzsuchender unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, insbesondere syrischer, irakischer, sudanesischer, südsudanesischer, somalischer, jemenitischer und eritreischer Staatsangehöriger, sowie Staatenloser.

Die Anordnung sieht vor, dass die Schutzsuchenden, die über Resettlement aufgenommen werden, von UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sein müssen und aus Ägypten, Jordanien, Kenia, dem Libanon sowie über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Libyen einreisen.

Wie auch über die humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge in der Türkei im Jahr 2020 können laut Aufnahmeanordnung auch im Rahmen von Resettlementaufnahmen im Jahr 2020 unbegleitete Minderjährige in Deutschland Schutz finden.

Weiterhin veröffentlichte das BMI am 24. Februar 2020 eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme im Rahmen des Pilotprojektes „Neustart im Team (NesT)“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann demnach bis zu 400 Resettlement-Flüchtlingen, welche in den 2.300 Resettlementaufnahmen für das Jahr 2020 enthalten sind, im Rahmen von NesT eine Aufnahmezusage erteilen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Unterstützung durch eine Mentoring-Gruppe, die für zwei Jahre Wohnraum sowie für ein Jahr ideelle Unterstützung zur Verfügung stellt. Im Rahmen von NesT werden weder schwerstkranke Personen noch unbegleitete Minderjährige einreisen.

Weitere Informationen:

Begleitschreiben Aufnahmeanordnung Resettlement (21. Feburar 2020)

Begleitschreiben Aufnahmeanordnung NesT (24. Februar 2020)